Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
ArbG Hagen
Az: 1 Ca 200/10
Urteil vom 11.05.2010
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger aus einem Gesamtverfahrenswert von 19.200,00 Euro.
3. Der Urteilsstreitwert wird auf 16.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten nach Erledigung eines Zeugnisanspruches des Klägers in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Altersgrenze, ab welcher der Kläger eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Alters erhält.
Der am 15.01.1945 geborene Kläger ist seit dem 01.05.1993 bei der Beklagten, die u. a. Wohneinrichtungen für behinderte Menschen unterhält, als Pflegehilfskraft in der Behindertenhilfe („Haus B3“) beschäftigt. Nachdem der Kläger angegeben hatte, ein schriftlicher Arbeitsvertrag liege ihm nicht vor, weshalb er davon ausgehe, [...] Weiterlesen
“Altersgrenze – Beendigung des Arbeitsverhältnisses”