LG Düsseldorf – Az.: 25 S 138/17 – Urteil vom 04.07.2018
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Oktober 2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 291a C 45/17 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitgegenstand des Berufungsverfahrens: bis 5.0000,– EUR.
Gründe
I.
Die Parteien sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft D., E. und F., deren Verwalterin die Firma G. ist. Die G. ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 21. Juli 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 21. Juli 2017 mit der G. mit Sitz in H. (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72073) und der G. mit Sitz in I. (Amtsgericht Essen, HRB 5330) verschmolzen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 2712 am 28./30. August 2017.
Die Klägerin erwarb mit notariellem Bauträgerkaufvertrag des Notars J. vom 08.12.2006 (UR.-Nr. 2558/2006) von der Bauträgerin K. , welche auf dem Grundbesitz eine Bauanlage bestehend aus 66 Wohnungen, 14 Gewerbeeinheiten, 12 Zusatzkellern und einer Tiefgarage errichtet hatte, die Gewerbeeinheiten 75, 79, 80 und 82 des Aufteilungsplans, die Zusatzkeller 306, 307 und 309 des Aufteilungsplans sowie die Tiefgaragenstellplätze 130, 131, 132, 133, 135, 136 und 233 des Aufteilungsplans. Sämtliche Sondereigentumseinheiten der Klägerin liegen im Gebäudeteil D. und 298 in Düsseldorf. Die Gewerberäume im 1. Obergeschoss nutzt der Direktor der Klägerin.
Der Direktor der Klägerin erwarb ein Elektrofahrzeug der Marke L. und brachte in der Eigentümerversammlung vom 20.06.2017 den Antrag ein, auf dem im Sondereigentum der Klägerin stehenden Tiefgaragenstellplatz 130 des Aufteilungsplans eine Ladestation für den Elektro-Pkw auf eigene Kosten installieren zu dürfen. Insofern heißt es in dem Protokoll wie folgt:
TOP 12: Antrag Herr Prof. M.
Montage einer Stromzuleitung für die Montage einer Ladestation für ein Elektro-PKW in der Tiefgarage
Hinweis: Herr Prof. M. hat uns über die Montage der Stromleitung und Ladestation Unterlagen gesendet, die wir Ihnen zusammen mit der Einladung zur Verfügung gestellt haben.
Nach Erörterung und dem Hinweis auf die mögliche Anfechtbarkeit des Beschlu[…]