Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de
LG Lüneburg – Az.: 2 O 164/16 – Urteil vom 05.07.2018
1. Auf die Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.809,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. März 2016 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 20 % des Prämienmehraufwandes aus der Inanspruchnahme des Vollkaskoversicherers nach dem Verkehrsunfall vom 3. März 2016 auf der A 7 unter Beteiligung der Fahrzeuge mit den Kennzeichen … und … zu erstatten.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3. Auf die Widerklage werden die Klägerin und die Drittwiderbeklagten als Gesamtgläubiger verurteilt, an die Beklagte 12.779,56 €€ nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten [...] Weiterlesen
“Auffahrunfall auf Autobahn bei Spurwechsel”