Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Anfechtung des Lebensversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand
BGH, Az.: IV ZR 224/91, Urteil vom 07.10.1992
Tatbestand
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte mehrere zwischen ihnen abgeschlossene Versicherungsverträge rechtswirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten hat.
Aufgrund eines Antrages des Klägers vom 11. Juni 1979 und eines ärztlichen Zeugnisses des Dr. Dr. W. vom 5./7. Juni 1979 ist zwischen den Parteien der Lebensversicherungsvertrag mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Versicherungsscheinnummer … …, zustande gekommen. Vereinbart worden ist dabei eine Laufzeit bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres des Klägers.
Gemäß einem undatierten, am 4. Dezember 1981 bei der Beklagten eingegangenen Antrag des Klägers, der einen vorformulierten Fragenkatalog zu Gesundheitsumständen der zu versichernden Person enthält und vom Kläger ausgefüllt worden [...] Weiterlesen
“Anfechtung des Lebensversicherungsvertrag – Arglistige Täuschung”