Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vollkaskoversicherung – Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

AG Papenburg, Az.: 20 C 322/15, Urteil vom 10.03.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.694,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 334,75 € anlässlich des Verkehrsunfalls vom 17.01.2015 in Papenburg freizustellen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Kaskoversicherer auf Versicherungsleistungen aufgrund eines Kaskoversicherungsvertrages in Anspruch.

Der Kläger befuhr am Morgen des 17.01.2015 gegen 05:00 Uhr mit seinem Pkw VW Passat die Oldenburger Straße in Fahrtrichtung Papenburg. Das Fahrzeug war mit Sommerreifen ausgestattet. Der Kläger kam von der Fahrbahn ab, geriet in den Seitenraum neben der Straße und prallte mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum. Er meldete den Unfall gegen 09:30 Uhr telefonisch bei der Beklagten. Die Polizei, verständigte er nicht.

Die Beklagte zahlte auf den unstreitigen Schaden in Höhe von 5.388,16 € einen Betrag von 2.694,08 € und teilte dem Beklagten im Regulierungsschreiben vom 05.03.2015 mit, sie habe einen Abzug in Höhe von 50 % vorgenommen, weil der Kläger zum Schadenszeitpunkt mit Sommerreifen gefahren sei.

[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv