Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Greift die Hausratversicherung bei einem Brand in der Wohnung?

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Wann zahlen Hausratversicherungen bei einem Wohnungsbrand?
Kleine Unachtsamkeiten oder Missgeschicke beim Kochen sorgen schnell für einen teueren Wohnungsbrand. Doch zahlt die Hausratversicherung in jedem Fall? Symbolfoto: Ocus Focus/Bigstock

Viele Verbraucher sind der Meinung, dass die Versicherung bei einem Brandschaden alle Kosten übernimmt. Grundsätzlich ist das auch richtig so, aber dennoch nicht in jedem Fall. Viele Brände passieren durch Nachlässigkeit. Da schläft man auf dem Sofa ein, die brennende Kerze fällt herunter auf den Boden. Das Szenario danach, das Zimmer steht in Flammen. Was nun?
Es hat gebrannt – und nun?
Wenn die Wohnung ausgebrannt ist, übernimmt normalerweise die Hausratversicherung die Kosten, die für die Wiederbeschaffung des beweglichen Hab und Gut anfallen. Das können Möbel, Fernseher, Computer, Kleidung, Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte sein. Schmuck und Bargeld bis zur bestimmten Obergrenze. Tritt der Schadensfall ein, so wird die Hausratversicherung den vereinbarten Versicherungswert ersetzen. Es handelt sich dabei um den Wiederbeschaffungswert, um damit neuwertigen Ersatz zu kaufen. Handelt es sich dagegen um eine reparaturbedürftige Beschädigung, übernimmt die Versicherung die reparaturfähigen Reparaturkosten. Zeigen sich die Gegenstände in einem nutzbaren Zustand, zeigen aber Spuren der Feuerbekämpfung, zahlt die Versicherung eine Wertminderung.

Eine Hausratversicherung deckt viele Risiken ab, welche den Hausrat bedrohen. Hierzu zählt auch das Brandrisiko. Jedoch ist ein wohnungsbrand nicht in jedem Fall versichert. Symbolfoto: ishook/Bigstock

Wenn man sich die Statistiken betrachtet, so haben drei Viertel aller Haushalte eine Hausratversicherung. Ein Tipp: Die Police sollte man von Zeit zu Zeit prüfen, ob man nicht unterversichert ist. Oftmals sind auch die Konditionen besser, dass man eventuell über einen Wechsel nachdenken könnte. Viele Schäden sind nach einem S[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv