Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de
LG Koblenz, Az: 5 O 98/10, Urteil vom 24.08.2012
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 285,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.11.2009 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand [...] Weiterlesen
“Fahrerschutzversicherung: Eintrittspflicht bei unfallbedingten Personenschäden”