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LG Osnabrück, Az.: 9 O 78/13, Urteil vom 08.05.2013
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte auf „“ im Zusammenhang mit bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der … Versicherung AG, unterhaltener Arbeitslosigkeitsversicherungen in Anspruch.
Der Kläger schloss unter dem 19.05.2008 mit der der der …bank, der Rechtsvorgängerin der (nicht beigetretenen) Streitverkündeten … Bank AG & Co. KG aA, einen Kreditvertrag, für den er bei den … Versicherungen einen Restschuldversicherungsvertrag abschloss, in dem die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit versichert waren. Diesen Kredit stockte er am 13.11.2008 (erneut) [...] Weiterlesen
“Kreditversicherungsvertrag – Vertrauensschadensersatz wegen nicht gewährter Versicherungsleistungen”