LG Erfurt, Az.: 8 O 354/13, Urteil vom 12.12.2013
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung aufgrund eines Kfz – Vollkaskoversicherungsvertrages mit einer Selbstbeteiligung von 300,00 EURO, der seit dem TT.MM.2010 bestanden hat und mit Wirkung vom TT.MM.2011 den Pkw … mit dem amtlichen Kennzeichen „…“ als versichertes Fahrzeug betraf (Anlage K 1). Am TT.MM.2011 gegen 0.15 Uhr befuhr der Kläger mit dem von ihm gehaltenen Pkw … die … Straße in …–…. Dort kam er nach links von der Fahrbahn ab und fuhr in einen dort befindlichen Graben und gegen eine diesen als Grundstückseinfahrt überspannende Betonbrücke. Am Fahrzeug entstand der im Schadensgutachten (Anlage K 3) festgestellte Totalschaden, an der Brücke ein Fremdschaden von über 5.000,00 EURO. Der Kläger hat die Unfallstelle zu Fuß verlassen und erst am TT.MM.JJ gegen 11.00 Uhr die Notaufnahme des Krankenhauses in … aufgesucht. Der behandelnde Arzt hat das als Anlage K 2 vorgelegte Attest erstellt.
Der Kläger beziffert den Schaden nach Abzug des Restwertes auf 15.250,00 EURO. Er stützt dies auf das vorgelegte Schadensgutachten. Die bestehende Fahrzeugfinanzierung hat der Kläger nach dem Unfall abgelöst.
Symbolfoto: Feodora/BigstockEr behauptet, er könne sich weder an den Unfall noch an das Geschehen danach erinnern. Er wisse nur, dass er in der Gartenlaube des heimischen Grundstücks in … aufgewacht sei. Er habe die Unfallstelle wohl im Schockzustand verlassen. Keinesfalls habe er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig getan, um Feststellungen zu verhindern. Alkohol habe er vor dem Unfall nicht zu sich genommen. Er sei von ca. 19.30 Uhr bis 24.00 Uhr bei einem ebenfalls in … wohnenden Cousin zu Besuch gewesen. Dort habe er nur Wasser und Coca Cola getrunken. Dann habe er eine Rundfahrt unternommen, in deren Verlauf der Unfall passiert sein müsse.
Er ist der Ansicht, keine schuldhafte Vertragsverletzung begangen zu haben.
Der Kläger beantragt nach Klagerücknahme in Höhe von 4[…]