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AG Pinneberg, Az.: 64 C 106/14, Urteil vom 30.09.2014
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 61,88 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 23. 06. 2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a ZPO verzichtet.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig und begründet.
Dem Kläger steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus dem Verkehrsunfall, der sich am 7. 3. 2014 in der Schillerstr. in Quickborn ereignet hat gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu.
Dem Geschädigten sind gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Schadensminderungspflicht bei Sachverständigenkosten?”