AG Mannheim, Az.: 3 C 4252/19, Urteil vom 05.11.2019
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 169,50 € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 20.07.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
(ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO)
Die zulässige Klage ist im Wesentlichen begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten, §§ 7 I StVG, 249 BGB, 115 VVG.
Symbolfoto: Von ShutterOK /Shutterstock.comStreitig ist zwischen den Parteien im vorliegenden Fall allein noch die Frage, ob die Beklagte auch zur Erstattung der von der Klägerin geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 € verpflichtet ist, ob die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war.
Die Beklagtenpartei vertritt dabei die Auffassung, die Klägerin habe sich mit ihrem Forderungsschreiben über 4 Monate Zeit gelassen, was bereits zeige, dass die Einschaltung eines Anwalts nicht erforderlich gewesen sei. Zudem sei der Fall einfach gelagert gewesen und ohne bürokratischen Aufwand lösbar gewesen.
Das Gericht hält diesen Ansatz für falsch.
Den Klägern stehen in Fällen wie dem vorliegenden auf Seiten der Versicherungen hochspezialisierte Abteilungen gegenüber, was bereits für sich gesehen die Notwendigkeit nahe legt, ebenfalls spezialisierte Personen, eben Rechtsanwälte einzuschalten. Dies gilt grundsätzlich auch für den gewerblich tätigen Kläger, die gewerblich tätige Klägerin.
Darüber hinaus hat das Verkehrsunfallrecht inzwischen eine Dimension und Komplexität angenommen, die selbst bei eindeutigen Haftungsfällen keine einfachen Antworten mehr zulassen.
So ist eine vielfältige Kasuistik nicht nur zur Haftungsverteilung zu beachten, sondern auch und gerade bei den einzelnen Schadenspositionen. Gerichtsbekannt werden ständig und immer wieder Streitigkeiten über die Höhe der geltend gemachten Kostenpauschale, über die berechtigten Reparaturkosten, über die Höhe der zu vergüt[…]