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AG Essen, Az.: 135 C 48/13, Urteil vom 03.11.2014
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger macht Schadenersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens geltend, welches sich am 11.12.2012 gegen ca. 7:00 Uhr morgens auf der Straße H. vor dem Haus Nr. 1 B ereignet haben soll. Über den genauen Unfallhergang streiten die Parteien.
Der Kläger holte ein Gutachten der DEKRA AG ein, welches den Fahrzeugschaden auf Netto 3.520,17 € bezifferte. Für den Sachverständigen fielen Kosten [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Darlegung bei Vorschäden am Fahrzeug des Geschädigten”