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Oberlandesgericht Oldenburg
Az.: 6 U 177/97
Urteil vom 09.01.1998
Vorinstanz: LG Oldenburg, AZ.: 13 O 448/97
Leitsatz:
Ein Bordellbetrieb in der benachbarten Doppelhaushälfte in einer Wohnstraße ist wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung nicht zu dulden.
In dem Rechtsstreit hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 12. Dezember 1997 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Juni 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Oldenburg geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den Betrieb eines Bordells in dem Wohnhaus …in … nicht zu dulden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer übersteigt nicht 60.000,00 DM.
Tatbestand:
Der Kläger ist Eigentümer einer [...] Weiterlesen
“Bordellbetrieb – Lärmbelästigung und Duldung”