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Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr – Hauptverhandlung
Hauptverhandlung (vgl. Bußgeldverfahren)
Allgemein
Das Gericht beraumt in der Regel einen Hauptverhandlungstermin an, um über den im Vorverfahren erfolgten Einspruch zu entscheiden (Zum Vorverfahren vgl. Bußgeldverfahren).
Es kann gemäß § 72 OWiG aber auch schriftlich ohne Verhandlung durch Beschluß entscheiden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Betroffene diesem Verfahren nicht widerspricht. Bei diesem schriftlichen Verfahren darf das Gericht keine höhere Buße aussprechen, als im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Es kann mit seiner Entscheidung nicht zum Nachteil des Betroffenen abweichen.
Hauptverhandlung
Wenn der Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird das Gericht zu diesem Termin alle für die Aufklärung des Sachverhalts wesentlichen Zeugen laden. Wenn Fragen wichtig sind, die nur durch Hinzuziehung eines Sachverständigen beantwortet [...] Weiterlesen
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