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Unternehmer sollen zukünftig einfacher und schneller Abschlagszahlungen ver- und erlangen können. Der Bundesrat hat hierzu einen Gesetzesentwurf (14/9848) – „Gesetz zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“ – in den Bundestag eingebracht. Durch das Gesetz soll ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Bauhandwerkers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises eingeführt werden. Um eine gerichtliche Durchsetzung von Geldforderungen in Bausachen zu erleichtern, soll ferner eine vorläufige richterliche Zahlungsanordnung (ein sog. „Voraburteil“) eingeführt werden, welche bereits vor einem „End-Urteil“ ergehen kann. Zudem soll einem Gläubiger die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Schuldners erleichtert werden. Hierfür sollen Auskunftsansprüche gegenüber Verkehrszulassungsbehörden und/oder Sozialbehörden geschaffen werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/unternehmer.htm