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Oberverwaltungsgericht kippt MPU-Anordnung: Rechtswidrige und unverhältnismäßige Gutachtenanforderung
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Rechtswidrigkeit einer Gutachtenanordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis, indem es die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückwies. Es stellte fest, dass die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) erhebliche Mängel aufwies, insbesondere da sie nicht anlassbezogen und unverhältnismäßig war. Der Beschluss hebt die Bedeutung einer genauen und fallbezogenen Begründung bei der Anforderung einer MPU hervor und unterstreicht die Notwendigkeit, dass solche Anordnungen gerechtfertigt und spezifisch sein müssen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 MB 18/21 [toc]
Gutachterliche Fragen bei der Fahrerlaubnisentziehung
Im Kontext von Fahrerlaubnisentziehungen spielt die Rechtmäßigkeit von Gutachtenanordnungen eine entscheidende Rolle. Die formulierten Fragestellungen in Gutachten binden die Behörde. Ist [...] Weiterlesen
“Fahrerlaubnisentziehung – Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung – Fragestellung”