Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesener Alkoholabhängigkeit
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkoholabhängigkeit abgelehnt. Die Entscheidung begründet sich auf die gutachterlich festgestellte Alkoholabhängigkeit des Antragstellers und das damit verbundene erhöhte Verkehrsrisiko. Das Gericht sieht das öffentliche Interesse an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis als höher an als das Interesse des Antragstellers, diese vorläufig zu behalten.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung wurde abgelehnt.
Alkoholabhängigkeit des Antragstellers wurde gutachterlich festgestellt.
Das öffentliche Interesse an der Entziehung der Fahrerlaubnis überwiegt das Interesse des Antragstellers.
Die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung ist formell und materiell rechtmäßig.
Die Entscheidung basiert auf § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV.
Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen wurde angenommen.
Ein Jahr Abstinenz wurde vom Antragsteller nicht nachgewiesen.
Berufliche und familiäre Gründe führen nicht zur Rechtswidrigkeit der Entziehungsentscheidung.
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Ursachen einer Fahrerlaubnis-Entziehung bei Alkoholabhängigkeit
Die Fahrerlaubnis-Entziehung aufgrund von Alkoholabhängigkeit ist ein gravierender Eingriff in die persönliche Freiheit und Mobilität. In Deutschland ist diese Maßnahme gesetzlich verankert und wird bei Personen angewandt, die alkoholabhängig sind und dadurch nicht mehr in der Lage sind, den Konsum von Alkohol und das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr zu trennen.
Die rechtlichen Herausforderungen bei der Fahrerlaubnis-Entziehung aufgrund von Alkoholabhängigkeit liegen darin, dass es sich um eine komplexe Thematik handelt, die sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Aspekte umfasst. Es müssen die Rechte des Betroffenen ge[…]