Fahrerlaubnisprüfung nach langer Fahrpraxispause erforderlich
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine prüfungsfreie Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis hat. Nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss er seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine theoretische und praktische Prüfung erneut nachweisen. Der lange Zeitraum ohne gültige Fahrerlaubnis und die damit einhergehende fehlende Fahrpraxis sind ausschlaggebend für diese Entscheidung.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfordert Nachweis der Befähigung durch theoretische und praktische Prüfung nach Entziehung.
Langjährige fehlende Fahrpraxis führt zu Zweifeln an der fortbestehenden Befähigung zum sicheren Führen von Fahrzeugen.
Die vorangegangene Fahrpraxis des Klägers und die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Mofa reichen nicht aus, um auf eine bestehende Befähigung zu schließen.
Medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) und deren Ergebnisse sind entscheidend für die Wiedererteilung.
Gerichtliche Hinweise zur Notwendigkeit einer Prüfung wurden dem Kläger rechtzeitig mitgeteilt.
Verfahrensmängel oder unzureichende Hinweise wurden vom Gericht nicht als begründet angesehen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Streitwert für das Zulassungsverfahren wurde auf 5.000 Euro festgelegt.
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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Hürden nach langer Fahrpraxis-Abstinenz
(Symbolfoto: pathdoc /Shutterstock.com)
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer längeren Phase ohne Fahrpraxis birgt rechtliche Hürden. Die Dauer der fehlenden Fahrpraxis sowie die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind entscheidende Faktoren. In der Regel muss der Be[…]