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Fahrerlaubnisentziehung – Einnahme von Medizinalcannabis

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Fahrerlaubnisentzug bei Einnahme von Medizinalcannabis ohne medizinische Indikation: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung
Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einnahme von Medizinalcannabis abgewiesen. Die Entscheidung begründet sich darauf, dass die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis ohne nachgewiesene Indikation als nicht gerechtfertigter, regelmäßiger Cannabiskonsum eingestuft wurde, der die Fahreignung ausschließt. Die Antragstellerin konnte auch nicht überzeugend darlegen, dass sie ihre Fahreignung in der Zwischenzeit wiedererlangt hat.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.1818 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beschwerde gegen Fahrerlaubnisentziehung abgewiesen.
Einnahme von Medizinalcannabis ohne medizinische Indikation führt zur Annahme regelmäßigen Cannabiskonsums.
Keine Wiedererlangung der Fahreignung vor Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist nachweisbar.
Ärztliche Verordnung muss Ultima-Ratio-Grundsatz folgen, alternative Behandlungsmethoden sind vorrangig.
Compliance der Antragstellerin in Bezug auf Medikation nicht ausreichend für Wiedererlangung der Fahreignung.
Medizinische und rechtliche Prüfung der Fahreignung bei Einnahme von Medizinalcannabis.
Medizinische Indikation für die Verordnung von Medizinalcannabis ist entscheidend.
Reine Rechtsanwendung der Fahrerlaubnisbehörde bei der Beurteilung der Fahreignung.

[toc]
Fahrerlaubnisentziehung bei Medizinalcannabis: Eine komplexe Herausforderung
(Symbolfoto: Bukhta Yurii /Shutterstock.com)

Die Einnahme von Medizinalcannabis bei gleichzeitiger Führung eines Kraftfahrzeugs wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann die Fahreignung bei regelmäßigem Cannabiskonsum entfallen, jedoch gibt es Ausnahmen für är[…]


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