Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Fahrtenbuchauflagen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 6 K 939/23) bekräftigt die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Verkehrsverstoß. Die Klage der Fahrzeughalterin gegen die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, wurde abgewiesen. Das Gericht betont die Wichtigkeit der Fahrtenbuchauflage als präventive Maßnahme zur Sicherung der Verkehrsordnung und zur Ermöglichung zukünftiger Fahrerfeststellungen nach Verkehrsverstößen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Fahrtenbuchauflage wurde als rechtmäßig bestätigt, nachdem die Klägerin einen Verkehrsverstoß begangen hatte.
Die Klägerin konnte den verantwortlichen Fahrer nicht benennen, wodurch die Behörden die Fahrtenbuchauflage anordneten.
Die Klage gegen die Fahrtenbuchauflage wurde auf Kosten der Klägerin abgewiesen.
Das Gericht sieht die Fahrtenbuchauflage als präventive Maßnahme zur Sicherung der Verkehrsordnung.
Auch bei schlechter Qualität des Radarbildes liegt die Mitwirkungspflicht beim Halter.
Die Ermessensausübung des Beklagten bei der Anordnung der Fahrtenbuchauflage und der Gebührenfestsetzung wurde als rechtsfehlerfrei beurteilt.
Die Anordnung erstreckte sich auch auf etwaige Ersatzfahrzeuge.
Die Fahrtenbuchauflage dient nicht der Bestrafung, sondern der Gefahrenabwehr im Straßenverkehr.
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Fahrtenbuchpflicht nach Verkehrsvergehen
Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss unter Umständen mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter für einen bestimmten Zeitraum ein Fahrtenbuch führen muss, in dem er jede Fahrt mit dem betroffenen Fahrzeug dokumentiert. Die Dauer der Fahrtenbuchauflage richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes und kann von sechs Monaten bis zu einem Jahr betragen. Verstößt der Halter gegen die Dokumentationspflicht, drohen ihm Bußgelder oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
„Wenn Sie Fragen zur Fahrtenbuchpflicht nach Verkehrsvergehen haben, zögern[…]