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Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheitsfahrt – Bindungswirkung des Strafurteils

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Fahrerlaubnisentzug wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten: Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in seinem Urteil vom 28. November 2014 (Az.: 9 K 2742/12) die Klage des Klägers abgewiesen. Der Kläger wurde aufgrund wiederholter Trunkenheitsfahrten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft. Er hatte es versäumt, ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, was die Behörde als Beweis seiner Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wertete. Die finanzielle Situation des Klägers wurde nicht als ausreichender Grund für die Nichtvorlage des Gutachtens angesehen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 K 2742/12 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Abweisung der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Kläger hat wiederholt unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen.
Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Kläger als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft.
Fehlende finanzielle Mittel kein Grund für Nichtbeibringung des Gutachtens.
Rechtsgrundlage der Entscheidung sind § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG, und § 46 Abs. 1 FeV.
Bindungswirkung des Strafurteils wurde nicht bejaht.
Kostenpflicht für die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Gebühren der Ordnungsverfügung.

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Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheitsfahrt: Bindungswirkung des Strafurteils im Fokus
Die Bindungswirkung des Strafurteils spielt eine wichtige Rolle bei der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Trunkenheitsfahrten. In einigen Fällen kann die Bindungswirkung dazu führen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unzulässig ist. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass das strafgerichtliche Urteil keine Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde hat, wenn im Strafverfahren die Fahreignung nicht eigenständig geprüft und bejaht wurde. In einigen Fällen, wie bei Trunkenheitsfahrten von Radfahrern, kann die Bindungswirkung verneint werden. Die rechtlichen Herausforderungen rund um die Bindungswirkung des Strafurteils bei Fahrerlaubnisentziehungen aufgrund von Trunkenheitsfahrten s[…]


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