Oberverwaltungsgericht kippt MPU-Anordnung: Rechtswidrige und unverhältnismäßige Gutachtenanforderung
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Rechtswidrigkeit einer Gutachtenanordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis, indem es die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückwies. Es stellte fest, dass die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) erhebliche Mängel aufwies, insbesondere da sie nicht anlassbezogen und unverhältnismäßig war. Der Beschluss hebt die Bedeutung einer genauen und fallbezogenen Begründung bei der Anforderung einer MPU hervor und unterstreicht die Notwendigkeit, dass solche Anordnungen gerechtfertigt und spezifisch sein müssen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehungsverfügung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt.
Die Gutachtenanordnung vom 3. März 2020 war aufgrund erheblicher Mängel, insbesondere der fehlenden Anlassbezogenheit und Unverhältnismäßigkeit, rechtswidrig.
Es gab keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit eines zusätzlichen medizinisch-psychologischen Gutachtens neben einem bereits vorgelegten fachärztlichen Gutachten.
Die Anordnung berücksichtigte nicht die aktuelle Sachlage und die spezifischen Umstände des Falles.
Die Fragen bezüglich der Fahrtüchtigkeit unter Alkohol- und Drogeneinfluss waren nicht fallangemessen und daher unverhältnismäßig.
Ein hohes Aggressionspotenzial konnte nicht allein als Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis dienen.
Die Anforderungen an die Konkretisierung und Anlassbezogenheit der Fragestellung in einer Gutachtenanordnung sind hoch.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes und der genauen Prüfung von Gutachtenanforderungen durch die Behörden.
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Gutachterliche Fragen bei der Fahrerlaubnisentziehung
Im Kontext von Fahrerlaubnisentziehungen spielt die Rechtmäßigkeit von Gutachtenanordnungen eine entscheidende Rolle. Die formulierten Fragestellungen in Gutachten binden die Behörde. Ist di[…]