Fahrerlaubnisentzug aufgrund von Alkoholabhängigkeit: Beschwerde abgewiesen
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis aufgrund von Alkoholabhängigkeit vorgegangen ist. Das Gericht stellte fest, dass trotz der Rechtswidrigkeit der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise berechtigt war, von der Nichteignung der Antragstellerin zum Führen eines Fahrzeugs auszugehen. Die Entscheidung basiert auf der Annahme einer fortbestehenden oder erneut eingetretenen Alkoholabhängigkeit.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 14.1868 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Beschwerde abgewiesen: Die Antragstellerin verliert im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis.
Frühere Alkoholabhängigkeit: Die Antragstellerin war bereits in der Vergangenheit alkoholabhängig, wodurch ihre Fahrerlaubnis schon einmal entzogen wurde.
Erneute Verdachtsmomente: Im Februar 2014 traten neue Verdachtsmomente auf, die auf eine fortbestehende oder erneute Alkoholabhängigkeit hindeuteten.
Fehlende Vorlage eines Gutachtens: Die Antragstellerin legte das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vor.
Rechtliche Bewertung: Obwohl die Anforderung des Gutachtens rechtswidrig war, könnte die Nichteignung der Antragstellerin zum Führen eines Fahrzeugs gerechtfertigt sein.
Rolle des Gesundheitsamtes: Das Gesundheitsamt äußerte Zweifel an der Eignung der Antragstellerin zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Mögliche Nichteignung ohne Gutachten: Das Gericht lässt offen, ob die Fahrerlaubnisbehörde von der Nichteignung auch ohne ein ärztliches Gutachten ausgehen durfte.
Schutzpflicht des Staates: Die Entscheidung spiegelt die Schutzpflicht für die Rechtsgüter „Leben“ und „Gesundheit“ wider.
[toc]
Fahrerlaubnisentziehung: Die Herausforderung der Alkoholabhängigkeit
Die Fahrerlaubnisentziehung wegen (erneuter) Alkoholabhängigkeit ist ein ernstes Thema, das sowohl für Betroffene als auch für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist. Laut Straßenverkehrsg[…]