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THC-Sünder im Visier: Fahrerlaubnisentzug bei Verkehrskontrolle
Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2022 entschieden, dass die Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Drogenkonsum (speziell Cannabis) rechtswidrig war. Es fehlte an ausreichenden Beweisen für regelmäßigen Cannabiskonsum des Klägers. Die ermittelten THC-Werte in den Blutproben waren nicht ausreichend, um einen regelmäßigen Konsum zu belegen. Der Beklagte hätte vor dem Entzug der Fahrerlaubnis weitere Aufklärungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 K 6630/21 [toc]
Fahrerlaubnis und Verkehrssicherheit: Eine juristische Betrachtung
Die Frage der Verkehrssicherheit erstreckt sich auch auf das Gebiet der körperlichen und geistigen Fitness von Fahrerlaubnisinhabern. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der Cannabiskonsum ein, der häufig im Kontext mit diskutierten und verhandelten Fahrerlaubnisentziehungen[…]
Auszug
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“Fahrerlaubnisentziehung – typische Drogenausfallerscheinungen bei Verkehrskontrolle”