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Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Amphetaminkonsum – Drogenabstinenz

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Einmaliger Amphetaminkonsum: Entziehung der Fahrerlaubnis und strikte Drogenabstinenz im Straßenverkehr
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Az.: 11 CS 23.2041 vom 09.01.2024 bestätigt die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis einer Antragstellerin nach einmaligem Amphetaminkonsum. Trotz der Argumentation der Antragstellerin, sie habe seit dem Konsumtag keine Drogen mehr konsumiert und sei auf den Führerschein angewiesen, hielt das Gericht an seiner Entscheidung fest, basierend auf der gesetzlichen Regelung, dass bereits ein einmaliger Konsum harter Drogen die Fahreignung ausschließt. Die Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung wurde zurückgewiesen, und es wurde betont, dass für die Wiedererlangung der Fahreignung ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel sowie ein durchgängiger Abstinenznachweis erforderlich sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.2041 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Entziehung der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum ist rechtens.
Die persönlichen Umstände der Antragstellerin und ihre Abhängigkeit vom Führerschein bleiben unerheblich.
Erforderlich für die Wiedererlangung der Fahreignung sind ein durchgängiger Abstinenznachweis und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel.
Negative Drogentests allein reichen nicht aus, um die Fahreignung nachzuweisen.
Die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ist formell und materiell rechtmäßig.
Einzelfallprüfungen sind bei festgestellter Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund von Drogenkonsum nicht vorgesehen.
Die Gefahren für die Verkehrssicherheit wiegen schwerer als die persönlichen, familiären und beruflichen Folgen für den Betroffenen.
Das Urteil zeigt die Notwendigkeit einer strikten Drogenabstinenz für die Sicherheit im Straßenverkehr auf.

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Fahrerlaubnisentziehung bei Drogenkonsum: Amphetamin und die Folgen
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