Alkohol am Steuer: Fahrlässige Ordnungswidrigkeit führt zu Geldbuße und Fahrverbot
Das Gericht verurteilte den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit, da er in alkoholisiertem Zustand ein Kraftfahrzeug führte. Die Beweislage, einschließlich der Aussagen von Zeugen und des Betroffenen, sowie medizinische Berichte, führten zur Überzeugung, dass der Betroffene trotz seiner Einlassungen, nicht gefahren zu sein, tatsächlich das Fahrzeug in betrunkenem Zustand bewegt hatte. Die Verurteilung umfasste eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Fahrlässige Ordnungswidrigkeit: Der Betroffene wurde schuldig gesprochen, weil er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,06 ‰ ein Fahrzeug führte.
Geldbuße und Fahrverbot: Es wurde eine Geldbuße von 500 € verhängt und ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen.
Führerschein: Das Fahrverbot tritt erst mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins in Kraft.
Kosten des Verfahrens: Der Betroffene muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Vorgeschichte des Betroffenen: Der Betroffene ist verkehrsrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten.
Unglaubwürdige Einlassung: Die Darstellung des Betroffenen, nicht gefahren zu sein, wurde als unglaubwürdig bewertet.
Beweislage: Die Beweislage, einschließlich Zeugenaussagen und medizinischer Berichte, führte zur Überzeugung des Gerichts.
Rechtliche Bewertung: Das Gericht folgte der ständigen Rechtsprechung zur richterlichen Überzeugungsbildung.
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Alkohol am Steuer: Die Herausforderung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung
Die tatrichterliche Überzeugungsbildung im Verkehrsstrafrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um das Führen eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand geht. Dabei muss der Tatrichter aufgrund der Beweislage und Zeugenaussagen überzeugt sein, dass der Betroffene tatsächlich ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gefü[…]