Kokain am Steuer: Gericht entzieht Busfahrer die Fahrerlaubnis
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Antragstellers aufgrund der Einnahme von harten Drogen, konkret Kokain. Es lehnt sowohl die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren als auch die Beschwerde selbst ab, mit der Begründung, dass der einmalige Nachweis des Konsums harter Drogen die Fahreignung ausschließt. Der Antragsteller muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Bestätigung der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund einmaligen Nachweises des Konsums von harten Drogen.
Abweisung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren.
Abweisung der Beschwerde gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts.
Betonung, dass schon der einmalige Drogenkonsum die Fahreignung ausschließt.
Medizinische Unterlagen und Behauptungen des Antragstellers konnten das Gericht nicht überzeugen.
Wichtigkeit der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer.
Psychische Ausnahmesituationen oder Wahnvorstellungen des Antragstellers wurden in der Entscheidung berücksichtigt, änderten jedoch nichts am Ausgang.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens liegen beim Antragsteller.
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Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum
Der Konsum harter Drogen im Straßenverkehr stellt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und führt regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt bereits bei einmaligem Nachweis des Drogenkonsums, unabhängig von der Menge oder der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Die Rechtsprechung begründet dies mit der besonderen Gefährlichkeit illegaler Substanzen und deren potenziell süchtig machenden Wirkung. Auch bei unbewusstem Drogenkonsum kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, da der Betroffene in diesem Fall ebenfalls als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt.
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