Fehlende Mitwirkung bei Gutachten führt zur Fahrerlaubnisentziehung
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 11 CS 23.1206, Beschluss vom 21.11.2023) befasst sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Mitwirkung bei der ärztlichen Begutachtung. Die Beschwerde gegen die vorläufige Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung wurde zurückgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass die Auswahl der Gutachtergruppe durch das Landratsamt fehlerhaft war, da nicht ausreichend begründet wurde, warum ausschließlich Ärzte einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beauftragt werden sollten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer korrekten Ermessensausübung bei der Gutachterauswahl und betont die Notwendigkeit einer umfassenden und individuellen Begutachtung bei mehreren fahreignungsrelevanten Erkrankungen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Zurückweisung der Beschwerde gegen die vorläufige Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage
Kritik an der fehlerhaften Auswahl der Gutachtergruppe durch das Landratsamt
Betonung der Notwendigkeit einer korrekten Ermessensausübung bei der Gutachterauswahl
Hervorhebung der Wichtigkeit einer umfassenden und individuellen Begutachtung bei mehreren fahreignungsrelevanten Erkrankungen
Fehlerhafte Ermessensentscheidung des Landratsamts bezüglich der Gutachterauswahl
Kritik an der unzureichenden Begründung für die Beschränkung auf Ärzte einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
Feststellung, dass die Auswahlentscheidung die vorliegende Ermessensentscheidung nicht tragen kann
Hinweis auf mehrere Möglichkeiten zur Gestaltung der Begutachtung bei Vorliegen mehrerer Erkrankungen
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Ärztliche Begutachtung im Straßenverkehr: Konsequenzen mangelnder Mitwirkung
Die Fahrerlaubnis ist ein wichtiges Gut, das jedoch bei mangelnder Mitwirkung bei der ärztlichen Begutachtung entzogen werden kann. Dies ist insbesondere bei Eignungszweifeln aufgrund von Drogenkonsum oder psychischen Störungen der Fall. Die Nichtbeibringung eines ärztlic[…]