OLG Oldenburg rügt mangelhafte Fahreridentifizierung
Das Urteil des OLG Oldenburg (Az.: 2 ORbs 168/23) hebt die Entscheidung des Amtsgerichts Norden aufgrund von Mängeln in der Fahreridentifizierung und den Urteilsgründen auf. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, um die einheitliche Rechtsprechung zu sichern, und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Besonders kritisiert wurde, dass das Amtsgericht nicht ausreichend auf ein Messfoto Bezug genommen und dieses nicht in einer Weise beschrieben hat, die eine Überprüfung der Identifizierung des Betroffenen als Fahrzeugführer ermöglicht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Norden durch das OLG Oldenburg aufgrund von Mängeln in der Fahreridentifizierung und den Urteilsgründen.
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung.
Rückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht.
Kritik an der unzureichenden Bezugnahme und Beschreibung des Messfotos durch das Amtsgericht.
Die Notwendigkeit einer präzisen und nachprüfbaren Begründung für die Identifizierung des Fahrzeugführers.
Erhalt der objektiven Feststellungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung und Nutzung eines Mobiltelefons.
Anforderungen an die Urteilsgründe gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Hinweise für die neue Hauptverhandlung, insbesondere bezüglich der Inaugenscheinnahme von Lichtbildern.
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Fahreridentifizierung und Urteilsbegründung im Straßenverkehr
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