OLG Oldenburg hebt Urteil wegen unzureichender Beweise und ungeeichten Tacho auf
Das OLG Oldenburg hat im Fall Az.: 2 Ss (OWi) 322/14 entschieden, das Urteil des Amtsgerichts Wildeshausen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückzuverweisen. Der Vorwurf der fahrlässigen Abstandsunterschreitung wurde aufgrund unzureichender Beweise und der Annahme, dass der Betroffene seinen Abstand durch Fahrbahnmarkierungen hätte erkennen können, in Frage gestellt. Die Messung der Geschwindigkeit mit einem ungeeichten Tacho im Polizeifahrzeug und deren Auswertung wurden ebenfalls kritisiert.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Wildeshausen durch das OLG Oldenburg.
Unzureichende Beweise für die fahrlässige Abstandsunterschreitung.
Infragestellung der Annahme, dass der Betroffene den Abstand durch Fahrbahnmarkierungen hätte erkennen können.
Kritik an der Geschwindigkeitsmessung mit einem ungeeichten Tacho.
Die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen zur Feststellung des subjektiven und objektiven Tatbestandes.
Unklarheiten bezüglich der Tachoanzeige und deren Auswertung.
Mögliche Unkenntnis der Längenangaben von Fahrbahnmarkierungen seitens der Kraftfahrer.
Die Möglichkeit, dass das Amtsgericht weitere Feststellungen treffen könnte.
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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Herausforderungen bei ungeeichten Tachometern im Polizeifahrzeug
(Symbolfoto: Cars and Travels /Shutterstock.com)
Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist eine gängige Methode, um Verkehrssünder zu ermitteln. Dabei fährt ein Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem Tachometer hinter dem gemessenen Fahrzeug und misst dessen Geschwindigkeit. Allerdings kann diese Methode zu rechtlichen Problemen f[…]