Wer als Bauherr in Deutschland ein bauliches Vorhaben realisieren möchte, der muss sich im Vorwege zwingend mit dem deutschen Baurecht auseinandersetzen. Im Volksmund wird sehr gern darüber gescherzt, dass der Grund für die oftmals langwierigen Bauvorhaben seinen Grund in dem überaus umfangreichen und komplexen Baurecht hat. Dies ist zwar sehr stark überspitzt dargestellt, allerdings ist es auch nicht gänzlich abwegig.
Das Deutsche Baurecht muss als Sammelbegriff für mehrere gesetzliche Regelungen verstanden werden. Zunächst muss dabei jedoch eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht. Während das private Baurecht auf der gesetzlichen Grundlage des bürgerlichen Rechts (BGB) beruht, so basiert das Bauplanungsrecht auf den rechtlichen Grundlagen des Baugesetzes sowie der jeweiligen Landesbauverordnungen. Hier wäre bereits die nächste Unterscheidung vorzunehmen, denn das deutsche Baurecht kennt auch Bundesgesetze, die sich in Form des Baugesetzes sowie der Baunutzungsverordnung und des Raumordnungsgesetzes aufgliedern. Jede gesetzliche Regelung hat dabei eine gänzlich eigenständige Ausrichtung.
Bedeutung von Schwarzbau und Bestandsschutz
Schwarzbau und Bestandsschutz im deutschen Baurecht: Komplexität verstehen und rechtliche Fallstricke vermeiden. Sachliche Aufklärung für Bauherren. (Symbolfoto: ARMMY PICCA /Shutterstock.com)
Es kommt nicht selten vor, dass die errichteten Gebäude in Deutschland nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen oder auf der Grundlage von vollkommen veralteten Gesetzen errichtet worden sind. Überdies ist es auch keine Seltenheit, dass ein Bauherr auf seinem Grundstück fernab der gesetzlichen Vorschriften und vollends ohne die behördliche Genehmigung ein Gebäude errichtet. Die Rede ist an dieser Stelle von dem sogenannten Schwarzbau. Unter ganz bestimmten Umständen ist es jedoch denkbar, dass ein derartiges Gebäude nicht durch den Bauherren zurückgebaut werden muss, auch wenn es gegen aktuelle nachbarschaftsrechtliche Bestimmungen oder in gewissen Aspekten gegen die geltende Rechtsprechung verstößt. In derartigen Fällen kann der Eigentümer unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen den Bestandsschutz für das Gebäude geltend machen.
Was ist ein Schwarz[…]