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Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigentumswohnung – Nutzungsausfallentschädigung für Erwerber infolge Wasserschadens

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Nutzungsausfallentschädigung im Kontext von Eigentumswohnungen: Ein Wasserschaden als juristisches Dilemma
Als Rechtsjournalist und SEO-Experte führt uns die heutige Diskussion in die vielschichtige Welt des Baurechts, in der ein juristischer Konflikt zwischen einem Erwerber und mehreren Beklagten wegen eines Wasserschadens in einer Eigentumswohnung auftritt. Im Mittelpunkt des Streits steht die Forderung nach einer Nutzungsausfallentschädigung durch den Käufer aufgrund von Wasserschäden, die infolge fehlerhafter Installationsarbeiten einer Nachunternehmerin entstanden sind. Dieser Sachverhalt führt uns in die komplexen Gefilde der Haftung für Baumängel und der daraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 79/19 >>>

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Installationsarbeiten und die daraus resultierenden Wasserschäden
Die Streitverkündete Firma E führte als Nachunternehmerin der Beklagten Installationsarbeiten durch, bei denen aufgrund mangelhafter Herstellung einer Rohrleitungsabzweigung im Bad erhebliche Wasserschäden in allen Geschossen des Hauses entstanden. Diese Schäden führten zu umfangreichen Sanierungsarbeiten, bei denen die Maisonettwohnung teilweise in den Rohbauzustand zurückversetzt wurde. Dies zwang den Kläger, die Wohnung im Juli 2013 wieder zu verlassen.
Berufungen und die damit verbundenen Vorwürfe
Auf das Urteil reagierten sowohl der Kläger, der seine ursprünglichen Klageziele unverändert weiterverfolgte, als auch die Beklagten, die eine Abweisung der Klage anstrebten. Der Kläger bemängelte insbesondere, dass das Gericht die nachgewiesene Schimmelpilzbelastung nicht berücksichtigt und die Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag zur Schadenshöhe überspannt habe. Die Beklagten verteidigten das ursprüngliche Urteil und argumentierten, dass ein Schimmelpilzbefall der Mehabitschüttung nicht feststehe und der Kläger nicht aktivlegitimiert sei.
Rechtliche Beurteilung und die Rolle des Berufungsgerichts
Das Berufungsgericht entschied, dass eine mündliche Verhandlung nicht geboten sei und wies auf die Entscheidung des 5. Zivilsenats des BGH hin, die sich mit der Frage eines merkantilen Minderwertes einer nach einem Wasserschaden komplett erfolgreich sanierten Wohnung befasste. Diese Entscheidung hat, laut dem Berufungsgericht, nichts mit der vorliegenden Klage zu tun.
Fazit: Baukostengarantie und ihre Bedeutung im Baurecht
Abschließend wurde im Fall noch die Frage nach d[…]


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