Urteil des Oberlandesgerichts Hamm: Schwarzgeldabrede in Werkvertrag festgestellt
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem wegweisenden Urteil vom 06.10.2020 eine Entscheidung in einem Werkvertragsrechtsfall getroffen. Dabei wurde das Urteil der vorherigen Instanz teilweise abgeändert. Das Gericht verurteilte die Beklagten dazu, vor dem Amtsgericht Lemgo eine Erklärung abzugeben, in der sie auf ihre Rechte an einem bestimmten Betrag verzichten und der Auszahlung an die Klägerin zustimmen. Die Klage und die Widerklage wurden abgewiesen.
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Hintergrund des Verfahrens: Eine mögliche Schwarzgeldabrede
Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob eine Schwarzgeldabrede in einem Werkvertrag vorlag. Das Gericht fällte seine Entscheidung aufgrund einer Häufung von Indizien, die auf das Vorliegen einer solchen Abrede hindeuteten. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass die Auftragserteilung mündlich erfolgte, Barzahlungen ohne Quittung geleistet wurden und die Rechnungslegung mit erheblicher Verzögerung geschah. Sowohl die detaillierten Aussagen der Zeugen als auch die Angaben der Beklagten unterstützten die Annahme einer Schwarzgeldabrede.
Urteil im Detail: Nichtigkeit des Werkvertrags und Kostenentscheidung
Das Gericht wies zudem die Hilfsaufrechnung der Klägerin zurück und stellte fest, dass die geltend gemachte Werklohnforderung nicht bestehe. Die Hauptleistungspflichten seien bereits abschließend in den Verträgen geregelt worden. Hingegen wurde der Anspruch des Beklagten auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten als begründet angesehen.
Bedeutung der Berufungsinstanz und Bewertung von Indizien
Das Oberlandesgericht Hamm betonte, dass es sich in der Berufungsinstanz um eine zweite Tatsacheninstanz handelt und das Berufungsgericht befugt ist, die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz zu überprüfen. Auch fehlerfrei getroffene Feststellungen sind nicht bindend, wenn konkrete Anhaltspunkte für ihre Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit vorliegen.
Fazit: Schwarzgeldabreden in Werkverträgen als Nichtigkeitsgrund
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm verdeutlicht die Rechtsprechung in Fällen von Schwarzgeldabreden in Werkverträgen. Das Gericht legte besonderen Wert auf die Bewertung von Indizien, um das Vorliegen einer solchen Abrede festzustellen. Zudem wurde die Bedeutung der Berufungsinstanz hervorgehoben und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts betont.
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