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Verkehrsunfall Ausland – Anwendbarkeit deutsches Recht

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OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 155/21 – Urteil vom 20.08.2021

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 15.07.2020, Az. 2 O 365/19, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Mosbach ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien, zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, streiten um Ausgleichsansprüche der Klägerin gegen die Beklagte, nachdem die Klägerin einen am 19.01.2016 in Deutschland eingetretenen Verkehrsunfallschaden gegenüber dem Unfallgeschädigten reguliert hat.

Die Klägerin, eine slowakische Aktiengesellschaft, ist Haftpflichtversicherer der Zugmaschine eines Sattelschleppers mit dem amtlichen slowakischen Kennzeichen …. Die in Österreich ansässige Beklagte war zum Unfallzeitpunkt Haftpflichtversicherer des Anhängers mit dem amtlichen österreichischen Kennzeichen …, der während des Unfallereignisses als Auflieger mit der vorgenannten Zugmaschine des Sattelschleppers verbunden war. Beide Versicherungsverträge wurden nach dem 16.12.2009 geschlossen.

In den für den Versicherungsvertrag der Beklagten hinsichtlich des Anhängers geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung [AKHB 2007]) heißt es auszugsweise:

„Artikel 4

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)

1.Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 […] unterzeichnet haben (siehe Anlage).

[…]

Artikel 5

Wie ist der Versicherungsschutz im Ausland geregelt?

1. Im Gebiet jener Staaten, für die eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgestellt oder auf deren Vorlage durch das Übereinkommen […] verzichtet worden ist, erstreckt sich die Versicherung jedenfalls auf den in dem betreffenden Staat für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen vorgeschriebenen, min[…]


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