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Landgericht München I, Az: 31 S 20691/14, Urteil vom 14.01.2016
Amtliche Leitsätze:
1. Die Entscheidung des BGH v. 29.04.2015 Az: VIII ZR 197/14 gilt nicht nur für Kinderlärm (hier: Lärm einer Großbaustelle).Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarung grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehrmöglichkeit als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. (amtlicher Leitsatz)
2. Soweit der Vermieter sich wegen fehlender eigener Abwehrmöglichkeiten auf einen Ausschluss des Minderungsrechts des Mieters beruft, ist er hierfür darlegungs- und beweispflichtig. (amtlicher Leitsatz)
3. Die Anfertigung eines Lärmprotokolls oder die Durchführung von Lärmmessungen seitens des Mieters ist nicht erforderlich. Es genügt grundsätzlich eine Beschreibung, aus der [...] Weiterlesen
“Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle”