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Was bedeutet ein Leistungskürzungsrecht bei der Versicherung?

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Das Kürzen der Leistung bei Obliegenheitsverletzungen
Leistungskürzung der Versicherung bei Obliegensheitsverletzungen

Jeder Versicherungsnehmer muss im Rahmen seines Versicherungsvertrages bestimmte Verhaltensnormen beachten. Bei diesen vertraglichen Verhaltensnormen handelt es sich um Regeln und Pflichten, die jeder Versicherungsnehmer zwingend zu beachten hat. Werden diese sogenannten Obliegenheiten missachtet, kann der Versicherer im Fall der Fälle zur teilweisen oder gar vollständigen Kürzung des Versicherungsanspruchs berechtigt sein. Bis zum Jahr 2008 galt hierbei das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“. Wurde der Versicherungsfall durch den Betroffenen grob fahrlässig herbeigeführt, galt demnach kraft Gesetzes eine eine vollständige Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers. Seitdem findet sich in § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VGG) ein abgestuftes Leistungskürzungsrecht des Versicherers.
Einfache Fahrlässigkeit und Vorsatz
Die Kürzung der Leistung durch die Versicherung ist nicht möglich, wenn die Obliegenheitsverletzung durch einfache Fahrlässigkeit begangen worden ist. Einfache Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zwar nicht beachtet hat, sein vorwerfbares Handeln dennoch als verständlich erscheint. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, falls der Versicherte den Eintritt des Versicherungsfalls nur mündlich gemeldet hat, obwohl er laut Vertrag zur schriftlichen Meldung verpflichtet war. Im Gegensatz zur Regelung vor 2008 ist der Versicherer hier nicht mehr zur Leistungskürzung berechtigt. Dagegen droht dem Versicherungsnehmer bei einer vorsätzlichen oder arglistigen Obliegenheitsverletzung die vollständige Kürzung des Leistungsanspruches. Eine vorsätzliche Verletzung liegt vor, wenn der Betroffene bewusst und willentlich gegen einzelne Obliegenheiten verstößt. Legt der Versicherungsnehmer darüber hinaus betrügerische Absichten an den Tag, spricht man von arglistigen Obliegenheitsverletzungen. Dies kommt allerdings lediglich in Ausnahmefällen vor.
Die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung


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