Oberlandesgericht Schleswig, Az: 16 U 50/15, Urteil vom 17.12.2015
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 23.03.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geltend.
Der Kläger unterhielt bei der Beklagten ab dem 01.05.1993 eine Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Nachtrag zum Versicherungsschein, Anlage K1, Blatt 9 ff., Versicherungsbedingungen als Anlage K2, Bl. 12 ff.).
In der Zeit von 1987 bis 1991 hatte der Kläger eine Ausbildung als Landmaschinenmechaniker absolviert. Danach spezialisierte er sich auf Metallbau mit einem Schwerpunkt Hufbeschlag und arbeitete in diesem Bereich von Juli 1994 bis Ende Dezember 2000. Vom 1.01.2001 bis 14.05.2001 absolvierte er einen ganztägigen Lehrgang zum Hufbeschlagschmied. In der Zeit vom 1.06.2003 bis zum 31.03.2009 war der Kläger als selbständiger Hufbeschlagschmied tätig. Der Kläger nahm im Jahr 2008 an einer Reha-Maßnahme teil, aus der er am 18.12.2008 als arbeitsfähig entlassen wurde. Vom 01.04.2009 bis zum 30.04.2015 arbeitet der Kläger in einer Biogasanlage, zunächst als Anlagenwart, ab 1.10.2011 als Maschinenführer. Diese Tätigkeit übte er vollschichtig aus. Seit dem 01.05.2015 ist er als Lagerist in einer Firma tätig, die Stalleinrichtungen verkauft.
Der Kläger hat behauptet, seine Tätigkeit als selbständiger Hufbeschlagschmied habe er ab dem 1.04.2009 noch als Nebengewerbe fortgesetzt. Der berufliche Wechsel zur Tätigkeit in der Biogasanlage zum damaligen Zeitpunkt sei leidensbedingt gewesen, da er an chronischen Lendenwirbelsäulenbeschwerden bei durchlaufendem Bandscheibenvorfall, einem chronischen Impingement-Syndrom beider Schultergelenke, psychovegetativen Erschöpfungszeichen, einer Adi[…]