Zusammenfassung: Im Rahmen einer Fahrt in einem Bus stürzt ein Fahrgast infolge einer Vollbremsung, welche der Fahrer des Busses ausgeführt hat. Der Fahrgast erleidet unter anderem einen Oberschenkelhalsbruch. Zu dem Sturz kam es, obwohl der Fahrgast sich auf einen Sitzplatz gesetzt hatte und sich festgehalten hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zu entscheiden, inwieweit der Busfahrer, das Busunternehmen und die dahinter stehende Versicherung haften und wie die Beweislast in der vorliegenden Konstellation verteilt ist.
Oberlandesgericht Frankfurt
Az: 12 U 16/14
Urteil vom 17.11.2015
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 20.12.2013 abgeändert.
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.8.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.122,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 13.04.2012 zu zahlen.
3. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 775,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 13.04.2012 zu zahlen.
4. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom xx.07.2011 auf der „Straße1“ in Stadt1 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder auf sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 72 % und der Kläger 28 %.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen die er als Fahrgast aufgrund eines Sturzes in einem Linienbus erlitten hat.
Am xx.07.2011 steuerte die Beklagte zu 1) gegen 9:20 Uhr den Linienbus (nachfolgend: A-Bus) der Beklagten zu 2), der bei[…]