Zusammenfassung: Wann fällt eine so genannte Aktenversendungspauschale an? Wie hoch ist die Aktenversendungspauschale? Ist es relevant, ob die Akte durch einen privaten Dienstleister oder mittels eines Dienstwagens der Justiz an einen Rechtsanwaltspostfach übermittelt wird? Diese Fragen rund um das Thema der Akte und der Kosten ihrer Übermittlung an diverse Stellen thematisierte das Oberlandesgericht Celle im anliegenden Beschluss.
Oberlandesgericht Celle
Az: 2 W 32/16
Beschluss vom 16.02.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin vom 29. Januar 2016 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 20. Januar 2016 aufgehoben.
Auf die Erinnerung der Kostenschuldnerin vom 23. November 2016 gegen den Ansatz der Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV-GKG wird die Kostenrechnung der Geschäftsstelle der ersten Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 17. November 2015 aufgehoben.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Gründe
I.
Die Beschwerde ist gemäß § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG zulässig, weil das Landgericht sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat. Der Umstand, dass das Landgericht die Beschwerde zugelassen hat, ohne die Voraussetzungen der Zulassung zu prüfen, die offensichtlich gar nicht vorgelegen haben, ändert hieran nichts.
Das Landgericht hat die Beschwerde zugelassen, „weil die Kammer von der Entscheidung des OLG Koblenz, JurBüro 2014, 379 ff. abweicht.“ Nach der ausdrücklichen Regelung in § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG ist der Umstand, dass von der Ansicht eines anderen höheren Gerichts abgewichen werden soll, kein Grund, die Beschwerde zuzulassen. Vielmehr ist die Zulassung nur dann möglich, wenn sie „wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage“ geboten erscheint. Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten kann und[…]