Zusammenfassung: Im anliegenden Beschluss hatte sich der Verwaltungsgerichtshof München mit der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung nach mehreren kurz aufeinander folgenden Verstößen zu befassen, welche dazu geführt hatten, dass das Punktekonto des Betroffenen in Flensburg in hohem Tempo angewachsen war. Setzt die Entziehung der Fahrerlaubnis voraus, dass zeitlich nach der vorausgegangenen Maßnahme eine weitere Zuwiderhandlung begangen wird?
Verwaltungsgerichtshof München
Az: 11 CS 15.745
Beschluss vom 10.06.2015
Tenor
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. März 2015 wird geändert und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.
III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, die der Antragsteller gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem erhoben hat.
Der Antragsteller war Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, S und T. Mit Schreiben vom 28. Juni 2011 verwarnte ihn die Fahrerlaubnisbehörde bei Erreichen von acht Punkten nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG a.F.. Zum 1. Mai 2014 wurden die bis dahin erreichten 12 Punkte im früheren Punktsystem nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG in fünf Punkte nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem umgerechnet.
Mit Schreiben vom 27. Februar 2014 regte die Polizeiinspektion Bad Kötzting gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde an, aufgrund einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung am 10. Februar 2014 die Fahreignung des Antragstellers nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV oder die Anordnung eines Verkehrsunterrichts nach § 48 StVO zu prüfen.
Mit Schreiben vom 17. November 2014 teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg der Fahrerlaubnisbehörde mit, das Amtsgericht Cham habe am 8. Oktober 2014 gegen den Antragsteller einen Strafbefehl wegen Beleidigung verhängt. Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller zwei Pol[…]