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Grundbuchbeschwerde erfolgreich: OLG Saarbrücken entscheidet über Steuerpflichtigkeit von Erwerb
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt die Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Amtsgerichts Saarbrücken im Zusammenhang mit der Grundbuchänderung nach einem Erbfall. Zentrale Punkte sind die Forderung nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die Prüfung der Verfügungsbefugnis der Testamentsvollstrecker, sowie die Eintragung eines Wohn- und Mitbenutzungsrechts gemäß den testamentarischen Anordnungen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 64/23 [toc]
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine wichtige Dokumentation, die bei der Übertragung von Grundstücken oder Immobilien erforderlich ist. Gemäß §18 GrEStG muss sie vom Käufer beantragt werden, um die Grundlage für die Übertragung zu stellen. Die Kosten liegen bei 5 bis 15 Euro und werden dem Käufer in der Regel [...] Weiterlesen
“Steuerpflichtiger Erwerb – § 1 GrEStG Erwerb – Unbedenklichkeitsbescheinigung entbehrlich”