Der Tod eines GbR-Gesellschafters: Rechtsfolgen und bürokratische Hürden
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Eintragung der Alleineigentümerin im Grundbuch nach dem Tod eines Mitgesellschafters einer GbR. Die Anwachsung des Geschäftsanteils an den überlebenden Gesellschafter wird als rechtens betrachtet. Erbansprüche anderer Parteien, in diesem Fall der Tochter des Verstorbenen, beeinflussen die Grundbuchumschreibung nicht, da der Übergang der Beteiligung außerhalb des Erbrechts erfolgte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Bestätigung der Eintragung der Alleineigentümerin im Grundbuch nach dem Tod eines Mitgesellschafters.
Die Anwachsung des Geschäftsanteils an den verbleibenden Gesellschafter ist konform mit dem Gesellschaftsvertrag.
Der Übergang des Anteils erfolgt außerhalb des Erbrechts.
Erbansprüche Dritter, hier der Tochter des Verstorbenen, haben keinen Einfluss auf die Grundbuchumschreibung.
Der Gesellschaftsvertrag sieht die Anwachsung beim Tod eines Gesellschafters gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB vor.
Die Umschreibung im Grundbuch gilt als Grundbuchberichtigung.
Der Gesellschaftsvertrag regelt explizit den Übergang der Anteile und schließt das Gesellschaftsvermögen ein.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin, hier die Tochter des Verstorbenen.
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