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Steuerpflichtiger Erwerb – § 1 GrEStG Erwerb – Unbedenklichkeitsbescheinigung entbehrlich

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Grundbuchbeschwerde erfolgreich: OLG Saarbrücken entscheidet über Steuerpflichtigkeit von Erwerb
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt die Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Amtsgerichts Saarbrücken im Zusammenhang mit der Grundbuchänderung nach einem Erbfall. Zentrale Punkte sind die Forderung nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die Prüfung der Verfügungsbefugnis der Testamentsvollstrecker, sowie die Eintragung eines Wohn- und Mitbenutzungsrechts gemäß den testamentarischen Anordnungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 64/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beschwerde abgelehnt: Das OLG Saarbrücken weist die Beschwerde der Beteiligten kostenpflichtig zurück.
Testamentsvollstrecker: Nachweis der Ernennung und des Verwaltungsrechts der Testamentsvollstrecker ist erforderlich.
Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist für die Eigentumsumschreibung notwendig.
Steuerpflichtiger Erwerb: Das Gericht prüft, ob ein grunderwerbssteuerpflichtiger Vorgang vorliegt.
Wohn- und Mitbenutzungsrecht: Die Eintragung des Wohnrechts für die Beteiligte zu 3) muss vorrangig erfolgen.
Teilung des Grundstücks: Die Teilung des Grundstücks Flur 1 Nr. 13/1 in Nr. 13/2 und Nr. 13/3 beeinflusst die Rechtslage.
Verfügungsbefugnis: Das Gericht äußert Zweifel an der Verfügungsbefugnis der Testamentsvollstrecker.
Verbot des Selbstkontrahierens: Möglicher Verstoß gegen das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung und das Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB.

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine wichtige Dokumentation, die bei der Übertragung von Grundstücken oder Immobilien erforderlich ist. Gemäß §18 GrEStG muss sie vom Käufer beantragt werden, um die Grundlage für die Übertragung zu stellen. Die Kosten liegen bei 5 bis 15 Euro und werden dem Käufer in der Regel als typische Aufwendungen für einen Notar erhoben.
Der steuerpflichtige Erwerb und seine Tücken im […]


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