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OLG Köln Entscheidung: Gebührenhöhe für Löschung von Dienstbarkeiten im Grundbuch – Rechtsauslegung im Detail
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass bei der Löschung von Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch für jede einzelne Löschung auf jedem belasteten Grundstück eine separate Gebühr gemäß Nr. 14143 des Kostenverzeichnisses anfällt. Diese Entscheidung basiert auf der Interpretation, dass jede Löschung als eigenständiger Vorgang zu betrachten ist und nicht auf der Gesamtzahl der betroffenen Dienstbarkeiten oder Grundstücke basiert.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-2 Wx 30/15 [toc]
Die Höhe der Gerichtsgebühren bei der Löschung von Dienstbarkeiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe des Grundstückswerts und dem Umfang der zu löschenden Dienstbarkeit. Für die Löschung einer Dienstbarkeit ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, dessen [...] Weiterlesen
“Gerichtsgebührenhöhe bei Löschung von Dienstbarkeiten”