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Die Rolle des Notars bei der Vermittlung bei Nachlassauseinandersetzungen

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Wenn ein Mensch stirbt, so hat dies auch immer Auswirkungen auf die Hinterbliebenen. Sollten diese mittels eines Testaments oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge einen Erbanspruch haben, so ist nicht selten Streit vorprogrammiert. Eine Vermittlung im Zuge der Nachlassauseinandersetzung, die allgemeinhin auch als Erbauseinandersetzung bekannt ist, kann Streitigkeiten beilegen und die ganze Angelegenheit gütlich im Sinne aller Beteiligten beschleunigen. Hierfür ist eine neutrale Person erforderlich, die unabhängig im Sinne aller Beteiligten handelt. Lesen Sie weiter, um sämtliche wichtigen Informationen zu dieser bedeutenden Thematik in Erfahrung zu bringen und herauszufinden, welche Rolle ein Notar bei dieser Angelegenheit einnehmen kann.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Rolle des Notars bei der Vermittlung in Nachlassauseinandersetzungen ist von zentraler Bedeutung, um Streitigkeiten gütlich und effizient zu lösen, insbesondere wenn die Kommunikation zwischen den Erben belastet ist.

Notwendigkeit der Vermittlung: Bei Erbansprüchen aus einem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge kommt es häufig zu Streitigkeiten, die eine Vermittlung erfordern.
Definition der Nachlassauseinandersetzung: Es handelt sich um die Zeitspanne nach dem Ableben des Erblassers, in der das Erbe aufgeteilt wird.
Rolle des Notars: Als neutrale und unparteiische Person kontrolliert der Notar die Auseinandersetzung und gewährleistet die Einhaltung des letzten Willens des Erblassers.
Notarielle Vermittlung als Alternative: Diese Methode kann außergerichtlich zu einer Einigung führen und ist oft kostengünstiger und zeitlich effizienter als gerichtliche Verfahren.
Ablauf der notariellen Vermittlung: Gemäß § 363 FamFG kann jeder Erbberechtigte einen Notar beauftragen. Der Notar nimmt eine vermittelnde Position ein, ohne verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Kosten: Die Notartätigkeit verursacht Kosten, die sich nach dem Geschäftswert der Erbangelegenheit richten.
Dokumentation: Wichtige Dokumente im Nachlassverfahren sind der Erbschein und das Nachlassverzeichnis.
Grenzen der Vermittlung: Der Notar darf kein[…]


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