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Grundbuch-Streit: Löschung des Nacherbenvermerks vor Gericht
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Nacherbenvermerk im Grundbuch zugunsten der Beteiligten zu 2 aufgehoben wird. Der Beteiligte zu 1, ein dementer und geschäftsunfähiger Vorerbe, hat erfolgreich Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts eingelegt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei befreiter Vorerbschaft der Erlös aus dem Verkauf von Erbschaftsgegenständen vom Vorerben für persönliche Zwecke verwendet werden darf, ohne dass dies als unentgeltliche Verfügung gilt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 196/22 [toc]
Rechtsfragen rund um den Nacherbenvermerk im Grundbuch
Auszug aus der Quelle: https://www.notar-drkotz.de/nacherbenvermerk-grundbuch-beschwerdeberechtigung-bei-abgelehnter-loeschung/
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“Nacherbenvermerk Grundbuch – Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung”