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Grundbuchberichtigung – Grundstückseigentümeranspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen

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Rechtsstreit um Grundstück: Eigentümeranspruch auf Herausgabe von Nutzungen?
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass der Kläger als rechtmäßiger Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung hat. Der Kläger wurde trotz Aufhebung eines Zwangsversteigerungsbeschlusses im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen. Das Gericht wies jedoch weitergehende Ansprüche, wie Herausgabe und Beseitigung des auf dem Grundstück errichteten Wohnhauses, teilweise zurück, wobei es auf Treu und Glauben sowie die Interessen der Beklagten Rücksicht nahm.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 81/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Anerkennung des Klägers als rechtmäßiger Eigentümer: Das Gericht bestätigt die Eigentümerschaft des Klägers über das Grundstück.
Anspruch auf Grundbuchberichtigung: Der Kläger hat einen Anspruch darauf, im Grundbuch als Eigentümer eingetragen zu werden.
Teilweise Abweisung weiterer Ansprüche: Ansprüche auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks sowie Beseitigung des Wohnhauses wurden abgewiesen.
Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der Beklagten: Die Beklagten hatten im Vertrauen auf den Zuschlag ihr Leben auf dem Grundstück eingerichtet.
Aufhebung des Zwangsversteigerungsbeschlusses: Der ursprüngliche Zuschlagsbeschluss zur Zwangsversteigerung wurde aufgehoben.
Begrenzung der Nutzungsentschädigung: Die Beklagten müssen nur für die Nutzung auf Basis des reinen Grundstückswerts entschädigen.
Interessenabwägung: Das Gericht nahm eine Abwägung der Interessen des Klägers und der Beklagten vor.
Rechtliche Komplexität des Falls: Der Fall zeigt die Komplexität von Grundstückseigentums- und Erbschaftsfragen auf.

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Rechtliche Auseinandersetzungen im Immobilienrecht: Grundbuchberichtigung und Eigentümeransprüche


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