Erbanteilsveräußerung: Genehmigungspflicht nach Grundstücksverkehrsgesetz prüfen
Das Oberlandesgericht Thüringen hat in seinem Beschluss vom 24.02.2015 die Zwischenverfügungen des Grundbuchamts Gotha aufgehoben, die eine Grundbuchberichtigung nach Erbanteilsveräußerung verweigerten. Es wurde entschieden, dass keine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich ist, da der Nachlass nicht hauptsächlich aus land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben besteht und keine Anhaltspunkte für ein Umgehungsgeschäft vorliegen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung der Zwischenverfügungen: Das Oberlandesgericht hebt die Entscheidungen des Grundbuchamts Gotha auf.
Grundbuchberichtigung: Die Berichtigung des Grundbuchs nach Erbanteilsveräußerung ist zulässig.
Keine Genehmigungspflicht: Die Übertragung von Erbanteilen ist nicht genehmigungspflichtig nach § 2 GrdstVG, da der Nachlass nicht wesentlich aus land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben besteht.
Erbteilsübertragungsvertrag: Der Vertrag über die Erbteilsübertragung ist gültig und bedarf keiner weiteren Genehmigung.
Keine Anhaltspunkte für Umgehungsgeschäft: Es gibt keine ausreichenden Beweise, dass die Erbanteilsveräußerung ein Umgehungsgeschäft darstellt.
Erbrecht und Grundbuchrecht: Der Fall beleuchtet die Schnittstelle zwischen Erbrecht und Grundbuchrecht.
Rechtsprechung des OLG Thüringen: Der Beschluss verdeutlicht die Auslegung und Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes und der Grundbuchordnung durch das Oberlandesgericht.
Bedeutung für die Praxis: Der Fall hat Relevanz für die Abwicklung von Erbschaften, insbesondere bei Grundbesitz.
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Bei der Veräußerung eines Erbteils kann die Erfordernis einer Grundstücksverkehrsgenehmigung eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn Grundstücke zum Nachlass gehören. Rechtsanwälte und Notare sind häufig mit dieser Themati[…]