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OLG Frankfurt – Az.: 20 W 108/19 – Beschluss vom 06.06.2019
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag vom 06.03.2019 nicht aus den Gründen dieses Beschlusses zurückzuweisen.
Gründe
I.
Im oben aufgeführten Teileigentumsgrundbuch Blatt …2 ist die Beteiligte zu 1. in Abt. I, lfd Nr. 3, als Eigentümerin eingetragen. Im oben weiter aufgeführten Teileigentumsgrundbuch Blatt …1 ist der Beteiligte zu 2. in Abt. I, lfd. Nr. 2, als Eigentümer eingetragen. Darüber hinaus sind die Beteiligten im Erbbaugrundbuch von Stadt1 Ortsteil1, Blatt …3, in Abt. I jeweils anteilig als Erbbauberechtigte eingetragen. Im letztgenannten Erbbaugrundbuch ist seit 04.03.1980 in Abt. III, lfd. Nr. 4, eine Grundschuld zu 120.000,– DM eingetragen, seit 20.07.1984 mit [...] Weiterlesen
“Teilvollzug Löschungsbewilligung bei einem Gesamtgrundpfandrecht”