Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Transmortale oder postmortale Vollmachten

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Vollmachten die nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig sind
Die meisten Menschen sind mittlerweile mit der Thematik der „Vorsorgevollmachten“ oder auch „Generalvollmachten“ vertraut, welche besonders in Zeiten gesundheitlicher Probleme sowie dann, wenn die vollmachtgebende Person keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann, das gesundheitliche Wohl sicherstellen soll. Was jedoch den wenigsten Menschen bekannt ist und was ein ebenfalls sehr wichtiger Faktor sein kann ist der Umstand, dass derartige Vollmachten als Vorsorgeinstrumente auch dahingehend erteilt werden können, dass sie auch nach dem Tod der vollmachtgebenden Person weiterhin eine Wirksamkeit entfalten. Dies bedeutet, dass die Person, welche als Inhaber der Vollmacht aktiv ist, auch nach dem Tod der vollmachtgebenden Person weiterhin handlungsfähig in Bezug auf Immobiliengeschäfte oder auch Bankangelegenheiten bleiben kann.

Der deutsche Gesetzgeber hat in Bezug auf die Frage, ob eine Generallvollmacht auch nach dem Tod der vollmachtgebenden Person Gültigkeit besitzt oder nicht, aktuell noch keine abschließende Regelung gefunden. Die vorherrschende Meinung geht jedoch dahin, dass eine sogenannte transmortale Vollmacht eine derartige rechtliche Wirkung erzielen würde und dass eine derartige Vollmacht auch trotz fehlender gesetzlicher Regelungen in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgestellt werden kann.

(Symbolfoto: Von Burdun Iliya/Shutterstock.com)

Es muss an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, dass es sehr viele Länder gibt, in denen eine derartige Vollmacht gesetzlich nicht denkbar ist. Dementsprechend müsste sich eine vollmachtgebende Person mit Sitz im Ausland auch zu Lebzeiten noch vor Ort dahingehend informieren, inwieweit eine derartige Vollmacht möglich ist. In Deutschland jedenfalls ist eine derartige Vollmacht durchaus möglich, wobei zunächst zwischen der transmortalen und der postmortalen Vollmacht unterschieden werden muss. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Vollmachtarten ist der Zeitpunkt, an dem die Vollmacht ihre Wirkung entfaltet. Während die transmortale Vollmacht bereits zu Lebzeiten der vollmachtgebenden Person ihre Wirkung entfaltet und mit dem Tod der vollmachtgebenden Person eben nic[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv